Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum
Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Weitreichende Überarbeitung der FZV
Die am 29.03.2017 im BGBl. I Nr. 14 S. 522 verkündete Änderung der FZV
(3. Verordnung zur Änderung der FZV und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften, in Kraft ab 1.10.2017) sowie deren erneute Änderung vom 31.7.2017
(BGBl. I Nr. 56 S. 3090, ausgegeben am 15.8.2017), in Kraft ab 1.1.2018, werden wir angesichts des beträchtlichen Einarbeitungsaufwands, der einer nahezu
vollständigen Neuerfassung gleichkommt, nicht mehr auf unserer Webseite anbieten.
Der BMVI spricht in seiner Bekanntmachungserlaubnis selbst von "zahlreichen
Änderungen" und einer "umfangreichen Überarbeitung" dieser Verordnung und der
daraus erfolgten Neuverkündung, die die "Rechtsanwendung erleichtern" und
"Normtransparenz" schaffen soll. Daher an dieser Stelle lediglich der Verweis
auf die im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassungen.